Beförderungspapier

Beförderungspapier => Übergangsfrist bis 30.06.2011
Bei wassergefährdenden Stoffen ist dies auf dem Beförderungspapier zusätzlich zu vermerken.
Die Angabe der Wassergefährdung ist ohne Sicherheitsdatenblatt (enthält die Quellangaben) praktisch unmöglich!


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