Betankungssysteme - Hinweis vom 29.06.2011

Bei Betankungssystemen beachten:
Diese Systeme gemäss ADR 1.1.1.3c (Handwerkerregelung) sind nur für die Beförderung im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit anwendbar.
Sie dürfen nicht für Versorgungsfahrten eingesetzt werden, da es sich um keine geprüfte Verpackungsart handelt und dürfen auch nicht von Dritten befördert werden.