Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Dokument für den Arbeits- und Umweltschutz und muss für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen erstelt werden.
In Art. 51 - 56 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005TPF 1 (ChemV, SR 813.11) ist das Sicherheitsdatenblatt definiert.

Es enthält wichtige Informationen, die der Anwender für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen, wie z. B. ätzende Reinigungsmittel oder entzündende Lösungsmittel benötigt. Ein gutes Sicherheitsdatenblatt ist eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung von Massnahmen und soll dem Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zu folgenden Merkmalen liefern:

Im Sicherheitsdatenblatt müssen Angaben zum Transport enthalten sein, so muss es auch einen Hinweis enthalten, wenn eine Wassergefähdung besteht, diese Angabe muss wiederum auf dem Beförderungspapier vermerkt werden.

Das Sicherheitsdatenblatt ist in den Art. 51 - 56 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005TPF 1 FPT (ChemV, SR 813.11) definiert und die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sind im Anhang 2TPF 2 FPT der ChemV näher beschrieben.

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