Externer Gefahrgut-Beauftragter

Seit 1. Januar 2001 müssen alle Schweizer Unternehmen, welche gefährliche Güter befördern einen Gefahrgutbeauftragten benennen und ausbilden.
Die Pflichten sind in der SDR-Verordnung festgelegt.

Von dieser Forderung befreit sind Unternehmen,


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