Beteiligte

An der Gefahrgutbeförderung sind folgende Stellen/Personen beteiligt:

der Beförderer, ist das Unternehmen, welches die Beförderung ausführt;

der Absender, ist das Unternehmen, das selbst gefährliche Güter versendet oder duch einen Dritten ausführen lässt;

der Verlader, ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter verlädt;

der Empfänger, ist dasjenige Unternehmen, dass das (Gefahr)gut angeliefert bekommt;

der Verpacker, ist das Unternehemn, das die gefählichen Güter in Verpackungen (Grossverpackungen, Grosspackmittel) einfüllt und Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.

Sicherheitspflichten für alle Beteiligten

Die an der Beförderung Beteiligten haben die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei deren Eintritt dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.

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