Teil 5: Versand

Baum und Fisch Teil 5

Neue Bestimmungen für das "Baum und Fisch"-Zeichen. Übergangsfrist bis 31.12.2016

Gefahrzettel Teil 5

Neue Bestimmungen für das Aussehen der Gefahrzettel, Linie muss 2mm stark sein, auch bei verkleinertem Zettel. Übergangsfrist bis 31.12.2016

Grosszettel Teil 5

Neue Bestimmungen auch für Grosszettel (Festlegung der Zeichenhöhe beim Zettel 1.4)

Versandvorschriften Teil 5

Schriftliche Weisung 5.4.3

Schriftliche Weisungen, die den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften des ADR entsprechen, jedoch nicht den ab 1. Januar 2015 geltenden Vorschriften des Abschnittes 5.4.3 dürfen bis 30. Juni 2017 weiter verwendet werden.

Details siehe Erläuterungen zu ADR2015-Änderungen [57 KB] .

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