1000 Pkt. Regelung
1000 Pkt. Regelung (Beförderung 1.1.3.6b)
Die Beförderung von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze (1000 Pkt.) ist eine häufig genutzte Anwendung und darf immer angewendet werden, wenn in der ARD-Gefahrentabelle A-1 bis A-n (Verzeichnis der gefährlichen Güter ADR 3.2), Spalte 15 die Beförderungskategorie 1, 2, 3 oder 4 steht.
Diese Freistellung befreit Sie von einem grossen Teil der ADR-Vorschriften.
Gesamtes ADR2013, mit allen UN-Nr., siehe ASTRA - Recht International bei ADR-Änderungen 2013
Beförderungskategorie | Höchstzul. Gesamtmenge | Faktor |
1 | 20 Kg/Liter | 50 |
2 | 333 kg/Liter | 3 |
3 | 1000 kg/Liter | 1 |
4 |
unbegrenzt |
- |
Zu erfüllende Bedingungen:
- konformes Beförderungspapier (ohne Formpflicht)
- konforme Verpackung mit Gefahrzettel & Kennzeichnung
- Ladungssicherung
- Zusammenladeverbot
- gültiger 2 kg Feuerlöscher
- Tunnelvorschriften
- nur reduzierte Eintragung in Begleitpapier (Lieferschein)
Nicht nötig sind:
- ADR-Fahrerausbildung
- keine erhöhte Haftpflichtversicherung
- keine spez. Fahrzeugzulassung
- keine orange Tafel
- keine ADR-Fahrerausbildung
weiter/zurück
- Gefahrguttransport Privatpersonen
- Handwerkerregelung
- Begrenzte Mengen - LQ-Transport
- 1000 Pkt. Regelung
- Baustellentank < 1150l
- Reservetreibstoff
- Treibstoff in Maschinen und Geräte
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