Baustellentanks
Sonderregelung Schweiz
Baustellentanks unterliegen den ADR-Vorschriften bezüglich Beförderung, Kennzeichnung Beförderungseinheit, Kennzeichnung Versandstück, Bezettelung und Dokumentation.
Für die Schweiz gelten die Ausnahmen gemäss SDR Anhang 1, Absatz 1.1.3.6.3 b und die Bauvorschriften für Tanks nach SDR Anhang 1, Kap. 6.14
Verordung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse SDR 741.621
Anhang 1: Vorschriften nationale Transporte, als PDF-Dokument
Anhang 2: Zusätzliche Beförderungsbeschränkungen, als PDF-Dokument
Anhang 3: Liste gef. Güter mit besonderen Auflagen, als PDF-Dokument
GEFAG Merkblatt Baustellentanks 2011, als PDF
ASTAG Merkblatt Baustellentanks und mobile Betankungsanlagen, als PDF-Dokument
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Freistellungen < 1210 Liter
Baustellentanks > 1210 Liter
Baustellentanks > 3000 Liter
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