Schriftliche Weisung
Schriftliche Weisung
- Die schriftlichen Weisungen sind vom Beförderer für die Fahrzeugbesatzung bereitzustellen.
- Die Fahrzeugbesatzung muss diese Informationen lesen und verstehen können.
- Der Beförderer muss sicherstellen, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese schriftliche Weisung versteht und in der Lage ist, diese Weisungen ordnungsgemäss ausführen zu können.
- Die schriftliche Weisung kann in den europäischen Landessprachen gratis heruntergeladen werden.
- Vor Fahrantritt muss sich jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung über die zu befördernden gefährlichen Güter informieren, um in Falle von Unfällen oder Unregelmässigkeiten die Massnahmen aus der schriftlichen Weisung anwenden zu können.
Eine Schwarz-Weiss-Kopie der schriftlichen Weisung ist nicht zulässig.
Der Chauffeur muss geschult werden
=> Ab 2011 gilt die neue ADR-Regelung:
Nach der Übergangsphase, also ab 1.07.2011 muss die neue schriftliche Weisung mitgeführt werden.
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