Handwerkerregelung
Handwerkerregelung (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c)
- Im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit dürfen bis max. 1000 Punkte mitgeführt werden.
- Die Einzel-Verpackung darf 450 Liter nicht überschreiten.
- Die mitgeführte Menge sollte dem Tagesbedarf entsprechen!
- Alle weiteren Bestimmungen des ADR sind nicht anwendbar, d.h. kein/e: Feuerlöscher, Beförderungspapier, Kennzeichnung, Fahrerausbildung usw.
Zu erfüllende Bedingungen:
- Maximalmenge < 1000 Pkt.
- Max. Grösse pro Verpackungseinheit = 450 Liter
- Ladungssicherung (Freiwerden vom Inhalt vermeiden)
- Beförderung erfolgt nicht zur internen/externen Versorgung
Nicht nötig sind:
- keine ADR-Fahrerausbildung
- kein Beförderungspapier
- keine erhöhte Haftpflichtversicherung
- keine spez. Fahrzeugzulassung
- keine orange Tafel
- keine ADR-Fahrzeugausrüstung (kein Feuerlöscher)
weiter/zurück
- Gefahrguttransport Privatpersonen
- Handwerkerregelung
- Begrenzte Mengen - LQ-Transport
- 1000 Pkt. Regelung
- Baustellentank < 1150l
- Reservetreibstoff
- Treibstoff in Maschinen und Geräte
Startseite
Stichwortverzeichnis