Freistellungen <1210 l
Freistellungen
Die Freistellung nach SDR Absatz 1.1.3.6.3 b, Anhang 1 erlaubt die Beförderung von bestimmten Baustellentanks bis zu einen Inhalt von 1150 Liter (bzw. 1000kg und max. erlaubten Füllungsgrad von 95%) Diesel unter erleichterten Bedingungen nach den ADR-Freistellungen für Versandstücke, ADR 1.1.3.6
Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
- ADR konformes Beförderungspapier
- ADR konforme Verpackung, beinhaltet: Kennzeichnung Kl. 3 (Flamme), Kennzeichnung Umweltgefährdung, Kennzeichnung mit Gefahr- und UN-Nr. 30/1202 (Folie 30x40 cm)
- keine Keennzeichnung des Fahrzeuges
- Ausbildung Personal nach Kap. ADR 1.3
- Ladungssicherung
- Zusammenladeverbote
- Rauchverbot bei Ladung
- Alkoholverbot
- Tunnelregelung => gilt unabhängig der Grösse des Baustellentanks immer!
Die Freistellung bezieht sich auf die ganze Beförderungseinheit.
Baustellentanks mit einem Volumen > 1210 Liter können auch leer nicht mehr von der Erleichterung profitieren.
Der Fahrer benötigt innerhalb der Freigrenze keine ADR-Ausbildungsbescheinigung.
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