Zwischenlagertanks-Tankrevision

Zwischenlagertanks für Tankrevisionen

Zwischenlagertanks für Tankrevisionen unterliegen der SDR-Sonder-Regelung Anhang 1, Kap. 1.1.3.6.6

Unternehmen die Tankanlagen warten, benötigen generell (ab 1. Mitarbeiter) einen Gefahrgutbeauftragten (internen oder externen).
Details siehe SDR-Sonder-Regelung Anhang 1, Kap. 1.1.3.6.6
Unternehmen, die Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten warten, dürfen leere, ungereinigte (Zwischenlager-) Tanks, die sie während der Arbeit stationär zum Umschlag verwenden, wie folgt in Abweichung von den Bestimmungen der SDR transportiren:

Weitere Hinweise:
Citec-Suisee: Citec-Merkblatt Nr. 7 -2017 ,Tankrevisionsgewerbe

SDR 2019: SDR2019. Anhang 1, (1.1.3.6.6 Freistellungen für leere, ungereinigte Tanks bei der Wartung von Lageranlagen bzw. Wartung durch Tankrev. Unternehmen)

Alle übrigen Vorschriften der ADR/SDR bleiben anwendbar:


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