Baustellentank >1210 <3000 l
Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
- ADR konformes Beförderungspapier
- ADR konforme Verpackung, beinhaltet: Kennzeichnung Kl. 3 (Flamme), Kennzeichnung Umweltgefährdung, Folie 30/1202 (30x40 cm)
- Kennzeichnung des Fahrzeuges: Wenn Kennzeichnung des Tankes gut sichtbar ist, Fahrzeug-Kennzeichnung mit orangen, neutralen Tafeln hinten und vorne
- Kennzeichnung des Fahrzeuges: Wenn Kennzeichnung des Tankes ungenügend sichtbar ist, Fahrzeug-Kennzeichnung beidseitig und hinten am Fahrzeug mit Grosszettel Nr. 3 (Flamme) und Umweltgefahr sowie vorne und hinten mit orangen neutralen Tafeln
- Chauffeur mit ADR-Ausweis, jedoch ohne Tankaufbaukurs (Ausbildung Personal nach Kap. ADR 1.3)
- Ladungssicherung
- Zusammenladeverbote
- Rauchverbot bei Ladung
- Alkoholverbot
- Tunnelregelung => gilt unabhängig der Grösse des Baustellentanks immer!
- Schriftliche Weisung (früher Unfallmerkblatt)
- Erhöhte Haftpflichtversicherung für das Trägerfahrzeug
Gefüllte, sowie ungereinigte leere Baustellentanks > 1210 und < 3000 Liter Inhalt benötigen:
- ein voll ausgerüstetes Trägerfahrzeug
- Chauffeur mit ADR-Ausweis ohne Tankaufbaukurs.
Gemäss heutiger Regelung unterstehen Absender und Beförderer von Baustellentanks > 1150 Liter Nutzinhalt der
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Freistellungen < 1210 Liter
Baustellentanks > 1210 Liter < 3000 Liter
Baustellentanks > 3000 Liter
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