ADR-Freistellungen
Bei der "Kleinmengenbeförderung" gibt es im ADR/SDR verschiedene Freitstellungen, dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
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Art der Beförderung (1.1.3.1)
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Art des Gefahrengutes (1.1.3.2)
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Verwendunng (1.1.3.3)
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Beförderte Menge pro Versandstück (1.1.3.4)
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Ungereinigten leeren Verpackungen (1.1.3.5)
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Beförderte Menge pro Beförderungseinheit (1.1.3.6)
Kurzübersicht der Freistellungen, für mehr Infos bitte Thema anklicken.
Privatpersonen
Beförderung gemäss ADR 1.1.1.3a Gefährliche Güter welche in "einzelhandelsgerechter Verpackung" n...
Handwerkerregelung
Handwerkerregelung (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c)
Begrenzte Menge (LQ)
Beförderung in begrenzten Mengen verpackter gefährliche Güter (ADR3.4) - Limited Quantities (LQ) ...
1000 Pkt. Regelung
1000 Pkt. Regelung (Beförderung 1.1.3.6b) Die Beförderung von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze...
Baustellentanks < 1150 l
Baustellentank < 1150l Siehe unsere Hinweise unter Baustellentanks
Reservetreibstoff
Reservetreibstoff (Beförderung 1.1.3.3a) Unabhängig von der übrigen Ladung darf man gemäss ADR m...
Treibstoff in Maschinen
Treibstoff in Maschinen und Geräte , Beförderung gemäss ADR 1.1.1.3b Treibstoff in Maschinen und ...
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- Gefahrguttransport Privatpersonen
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