Privatpersonen
Beförderung gemäss ADR 1.1.1.3a
Gefährliche Güter welche in "einzelhandelsgerechter Verpackung" nur zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport (z. B. Tauchflaschen), vorausgesetzt es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern sind von allen ADR-Regelungen mit Ausnahme der Ladungssicherung befreit.
Zu erfüllende Bedingungen:
- Freistellung gilt für entzündbare flüssige Stoffe, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden
- Ladungssicherung
- maximal 60 Liter pro Gebinde
- maximal 240 Liter je Beförderungseinheit
- Maximalmenge < 1000 Pkt.
Nicht nötig sind:
- Erfüllung weiterer ADR-Vorschriften (Beförderungspapier, Kennzeichnung usw.)
- ADR-Fahrerausbildung
weiter/zurück
- Gefahrguttransport Privatpersonen
- Handwerkerregelung
- Begrenzte Mengen - LQ-Transport
- 1000 Pkt. Regelung
- Baustellentank < 1150l
- Reservetreibstoff
- Treibstoff in Maschinen und Geräte
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