Privatpersonen

Beförderung gemäss ADR 1.1.1.3a
Gefährliche Güter welche in "einzelhandelsgerechter Verpackung" nur zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport (z. B. Tauchflaschen), vorausgesetzt es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern sind von allen ADR-Regelungen mit Ausnahme der Ladungssicherung befreit.

Zu erfüllende Bedingungen:

Nicht nötig sind:



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- Gefahrguttransport Privatpersonen
- Handwerkerregelung
- Begrenzte Mengen - LQ-Transport
- 1000 Pkt. Regelung
- Baustellentank < 1150l
- Reservetreibstoff
- Treibstoff in Maschinen und Geräte

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