Definition

Definition Gefahrgut - Gefahrstoff

Gefahrgut: Gefahrgüter sind Stoffe und Produkte die bei der Beförderung Gefahren für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben können.
Der Transport gefährlicher Güter auf der Strasse ist durch international gültige Vorschriften der EU geregelt.
Diese legen fest, unter welchen Bedingungen gefährliche Güter auf der Strasse befördert werden dürfen.
Die Güter müssen bei der Beförderung gemäss den ADR-Vorschriften verpackt und gekennzeichnet werden.
Einen integrierenden Bestandteil des ADR bilden die Klassierung der gefährlichen Stoffe und Gegenstände sowie Vorschriften zu Verpackung, Beförderung und Fahrzeug.

Gefahrstoff: Ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, die bei der Herstellung, der Anwendung oder beim Verbrauch (d.h. bei der Handhabung) für den Anwender Gesundheitsgefahren oder sonstige Gefährdungen mit sich bringen.

Wann brauche ich einen Gefahrengutbeauftragten?
Gemäss Gefahrengutbeauftragtenverordnung müssen alle Schweizer Unternehmen, die gefährliche Güter ausserhalb der Freigrenze transportieren einen qualifizierten Gefahrengutbeauftragten ernennen und der kantonalen Vollzugsstelle melden.

Details siehe Leitfaden-Kt.ZH oder Erläuterungen BAV/ASTRA [1’089 KB] zu Gefahrengutbeauftragtenverordnung.

Der Gefahrengutbeauftragte hat eine Ausbildung zu absolvieren und ist in Ihrem Unternehmen mitverantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen zum Transport von gefährlichen Gütern umgesetzt werden.


weiter
Gefahrgut
Beteiligte
Freigrenze

Startseite
Stichwortverzeichnis